Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 ist die Verfassung Deutschlands. Der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagende Parlamentarische Rat hat das Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte ausgearbeitet und genehmigt.
Die Artikel des Grundgesetzes sind bis Art. 146 GG durchnummeriert. Einschließlich aller Unterartikel umfasst das Grundgesetz insgesamt 202 Artikel. (Quelle: Wikipedia)
Ein wichtiger Art. des Grundgesetzes spiel in der nächsten zeit ein wichitge Rolle:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
(Quelle: www.bundestag.de)
Am 9. Juni 2024 sind Kommunal- und Europawahlen. An diesem Tag entscheiden Sie, wer Ihre Interessen in Ihrer Stadt oder Ihrem direkten Umfeld vertreten soll. Denn bei der Kommunalwahl treten Ihre Nachbarn an, um mit neuen Ideen für die eigene Gemeinde etwas Gutes zu tun. Gleichzeitig wird das Europäische Parlament gewählt. Auch hier können Sie abstimmen: Das Europäische Parlament ist dabei das genaue Gegenstück zur kommunalen Vertretung - Während auf kommunaler Ebene die vielen kleinen Details des Miteinanders im direkten Umfeld geregelt werden, stellt die europäische Ebene die Weichen für grundsätzliche gesellschaftspolitische Entscheidungen. Beides ist wichtig. Daher laden wir Sie auf dieser Seite ein, beide Ebenen anzuschauen. (Quelle: www.lpb-mv.de)
Andreas Voßkuhle, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, erzählt von einer Untersuchung, die er neulich gelesen hat: „Der amerikanische Politikwissenschaftler Adam Przeworski hat festgestellt, dass zwischen 1788 und 2008 die Macht 554 Mal durch Wahlen und 577 Mal durch einen Umsturz in andere Hände überging und dass 68 Länder, darunter Russland und China, noch nie einen Regierungswechsel zwischen Parteien infolge einer Wahl erlebt haben.“ In Westdeutschland gibt es die Demokratie jetzt seit 75 Jahren, in Ostdeutschland seit 34. Eigentlich sind das noch keine langen Zeiträume – und doch scheint sich bei vielen Wählern eine gewisse Unbekümmertheit breitzumachen.
Heute leben nur noch wenige Menschen, die sich an die Gründung der Bundesrepublik vor 75 Jahren erinnern können – und damit auch noch an den Krieg und den Holocaust. Voßkuhles Vater, verstorben 2010, war so jemand - er war im Zweiten Weltkrieg Offizier gewesen. „Wieviele Nächte sind wir zusammengesessen und haben über den Nationalsozialismus gesprochen?“, erinnert sich der heute 60 Jahre alte Sohn. „Das fällt mittlerweile weg.“ Und damit verschwinde auch ein gewisses Maß an Sensibilität dafür, dass es nicht selbstverständlich ist, in einer Demokratie zu leben. Ähnlich sieht es der 91 Jahre alte Gerhart Baum, der durchaus noch Erinnerungen an den Krieg hat. „In der Tat geht Sensibilität verloren, wenn sie nicht immer wieder aktiviert wird“, sagt er. Die Demokratie werde heute nicht nur von Verfassungsfeinden bedroht, sondern vor allem auch von Gleichgültigkeit.
(SVZ vom 08.05.2024)
Also nehmen Sie ihr Stimmrecht in die Hand und gehen Sie wählen.
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